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Reiserecht Flug annulliert - wann Reisende Geld bekommen

Sind »außergewöhnliche Umstände« der Grund für eine Annullierung des eigenen Flugs, können Reisende keine Ausgleichzahlung erwarten. Warum, erklärt die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht.

Manchmal werden nach einer Flugannullierung zwar die Kosten erstattet, es gibt aber keine Ausgleichszahlung. Das gilt, wenn »außergewöhnliche Umstände« Grund der Annullierung waren, etwa weil die Maschine zwar verspätet starten, aber wegen eines Nachtflugverbots am Zielflughafen nicht mehr hätte landen können. So entschied das Amtsgericht Erding (Aktenzeichen: 2 C 1053/11).

In dem Fall hatten die Kläger einen Flug von London nach München gebucht. Wegen Radarproblemen über Deutschland konnte die Maschine nicht pünktlich abheben. Der Flug wurde später ganz gestrichen, weil es nicht mehr möglich war, vor 22.00 Uhr in München zu landen. Ab dann gilt dort das Nachtflugverbot. Die Kläger forderten die Erstattung der Kosten unter anderem für den Rückflug am nächsten Tag, für Bus und Taxi und darüber hinaus eine Ausgleichszahlung nach der Fluggastrechte-Verordnung der EU. Dieser Anspruch gilt aber nicht, wenn »außergewöhnliche Umstände« Ursache der Annullierung sind. Das war in diesem Fall jedoch so, entschied das Gericht.

(15.05.12, dpa)

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