Reiserecht Muezzin-Rufe in der Türkeikein Reisemangel
Muezzin-Rufe sind in der Türkei landestypisch und somit kein Reisemangel.
Sie seien »vergleichbar mit dem Kirchglockengeläut in einem christlichen Land«, so das Amtsgericht Hannover (Aktenzeichen 559 C 44/14), das nun die Klage eines Urlauber abwies. Wer ein Hotel im Ortszentrum einer türkischen Feriengemeinde bucht, müsse auch mit regelmäßigen Gebetsausrufen rechnen. Es seien »landestypische Geräusche«.
(28.04.14, tdt)