Reiserecht Schlaganfall eines Passagiers ist höhere Gewalt
Keine Entschädigung für Wartende: Wenn sich ein Flugzeug verspätet, weil ein Passagier an Bord einen Schlaganfall erleidet, trifft die Airline keine Schuld.
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Keine Entschädigung für Wartende: Wenn sich ein Flugzeug verspätet, weil ein Passagier an Bord einen Schlaganfall erleidet, trifft die Airline keine Schuld.