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»Wo ist denn hier der Strand?« fragte sich ein Urlauberpaar, das einen 8.000 Euro teuren Karibikurlaub in einer Hotelanlage mit Privatstrand gebucht hatte.
Sagt ein Veranstalter eine Reise beispielsweise wegen politischer Unruhen, Naturkatastrophen oder Epidemien am Zielort ab, muss er den verhinderten Urlaubern die Kosten erstatten.
Als »höhere Gewalt« stuften die Richter des Landgerichtes Frankfurt die Terroranschläge vom 11.9.2001 ein.
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