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Schlechtes Benehmen Rülpsende Hotelgäste

Hotelgäste, die sich von Bewohnern im selben Hotel durch Verhalten wie Rülpsen oder Körpergeruch belästigt fühlen, können keinen Reisemangel einklagen.

Im vorliegenden Fall wurden Gäste eines günstigeren Nachbarhotels in das Fünf-Sterne-Hotel des Klägers umgebucht. Der Kläger forderte einen Preisnachlaß mit dem Argument, die Gäste hätten ein einfach strukturiertes Niveau gehabt und sich im Auftreten und Benehmen von anderen Hotelgästen unterschieden. Das Gericht wies die Klage ab, da kein Zusammenhang zwischen der Höhe des Familieneinkommens und dem Benehmen in der Öffentlichkeit bestehe (AG Hamburg, AZ 9 C 2334/94).

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