Schlechtes Benehmen Rülpsende Hotelgäste
Im vorliegenden Fall wurden Gäste eines günstigeren Nachbarhotels in das Fünf-Sterne-Hotel des Klägers umgebucht. Der Kläger forderte einen Preisnachlaß mit dem Argument, die Gäste hätten ein einfach strukturiertes Niveau gehabt und sich im Auftreten und Benehmen von anderen Hotelgästen unterschieden. Das Gericht wies die Klage ab, da kein Zusammenhang zwischen der Höhe des Familieneinkommens und dem Benehmen in der Öffentlichkeit bestehe (AG Hamburg, AZ 9 C 2334/94).