Klage einreichen Airline zahlt trotz Schlichterspruch nicht
SO IST DIE RECHTSLAGE
Die Vorschläge der Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr sind nur dann rechtlich wirksam, wenn beide Seiten ausdrücklich zustimmen. Wenn Norwegian den Vorschlag abgelehnt oder darauf einfach nicht reagiert hat, muss sie ihn nicht beachten. Es bleibt Ihnen daher nur die Klage vor dem zuständigen Amtsgericht. Sofern sich Norwegian nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen kann, wird am Ende des Verfahrens ein Ihnen Recht gebendes Urteil stehen, das notfalls mittels Gerichtsvollzieher zwangsvollstreckt werden könnte.
(4-2018)