Insolvenz Wenn Air Berlin Konkurs anmeldet
SO IST DIE RECHTSLAGE
Wenn eine Fluggesellschaft von einer anderen aufgekauft wird, besteht Ihr Luftbeförderungsvertrag weiterhin mit der aufkaufenden Fluggesellschaft. Diese hat Sie wie gebucht zu befördern. Ist dies nicht der Fall, können Sie grundsätzlich Schadensersatzansprüche stellen. Stellt eine Airline jedoch den Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens und den Flugbetrieb ein, können Sie Ihre Ansprüche auf Schadensersatz bzw. Rückerstattung lediglich im Rahmen des Insolvenzverfahrens zur Gläubigerliste anmelden und darauf hoffen, dass Sie zumindest einen Teil erhalten. Durch die vom BGH für zulässig erachtete Praxis, dass Flugtickets direkt bei der Buchung in voller Höhe zu bezahlen sind, trägt der Fluggast letztlich das Insolvenzrisiko. Anders bei Pauschalreisen: Hier ist der volle Reisepreis erst kurz vor Beginn der Reise zu leisten und im Falle einer Insolvenz erstattet die Versicherung, die den Sicherungsschein ausgestellt hat, den vollen Reisepreis.
(3-2017)