Günstigerer Flughafen Informationspflicht des Reisebüros
Im vorliegenden Fall buchte ein Ehepaar eine Pauschalreise mit Abflugort Frankfurt für insgesamt 2.059,- Euro. Von Nürnberg aus hätte die Reise nur 1.668,- gekostet. Nach Ansicht des Amtsgerichts Bad Homburg v.d.H. hat das Reisebüro seine Informationspflicht verletzt und ist in Höhe der Differenz von 364,- schadenersatzpflichtig (AZ 2 C 431/97-19).