Erstattung? Veranstalter insolvent
Wenn Sie bei dem Veranstalter nur die Flüge gebucht haben, liegt keine Pauschalreise vor und der Veranstalter musste Ihnen keinen Sicherungsschein aushändigen. Nun haben Sie bei der Airline das Ticket für den Rückflug noch einmal bezahlt. Ihnen steht in dieser Höhe ein Schadensersatzanspruch gegen den Veranstalter zu. Läuft das Insolvenzverfahren bereits, können Sie Ihren Anspruch nur als Insolvenzforderung anmelden. Ob und wie hoch die Rückerstattung ausfällt, hängt davon ab, wie viel da noch zu holen ist.
(4-2016)