Pauschalurlauber können ihren Reisevertrag kündigen, wenn ihr Flug mehrere Stunden vorverlegt wird. Das Amtsgericht München (212 C 1623/09) gab einem Urlauber Recht, dessen Flugzeug am frühen Nachmittag nach Thailand abheben sollte. Doch dann verlegte der Reiseveranstalter den Start auf den Morgen vor – um fünf Stunden und 15 Minuten.Die Richter sahen darin eine »wesentliche Änderung der Reiseleistung« – und verwarfen das Argument des Unternehmens. Es hatte...