Karlsruhe, 5.11.10 (mar/srt) - Ärger mit der Ferienreise: An wen sich Urlauber mit welchen Ansprüchen wenden können, hat der Bundesgerichtshof jetzt klargestellt (Urteil Xa ZR 130/08). Denn ein Reisebüro ist auch dann kein Reiseveranstalter, wenn es verschiedene Bausteine zu einer Gesamtreise verbindet.Im aktuellen Fall hatte eine Klägerin im Reisebüro eine kombinierte Flug- und Schiffsreise plus einen Hotelaufenthalt auf Jamaika gebucht. Das Problem: Schon auf dem Hinflug kam der...