Reiserecht
EuGH: Entschädigung auch bei verspäteten Anschlussflügen
Airlines müssen ihren Passagieren ab drei Stunden Verspätung in der Regel eine Entschädigung zahlen. Schwierig war die Rechtslage aber immer dann, wenn die gebuchte Route aus mehreren Teilflügen bestand. Nun schaffte der EuGH Klarheit.