Köln, 22.11.10 (tdt) – Tritt ein Fluggast seine gebuchte Reise nicht an, stehen ihm die im Voraus gezahlten Steuern und Gebühren zu. Doch kaum eine Fluggesellschaft erstattet die Extras freiwillig – Kunden sind gezwungen, das Geld zurückzufordern. Airlines schieben diesem Anspruch oft mit komplizierten Antragsformularen und hohen Arbeitsgebühren einen Riegel vor, die meisten Kunden verzichten dann genervt auf ihr Geld.Jetzt verbot das Landgericht Köln (Aktenzeichen 31 O...