Brüssel, 7.5.10 (tdt) – Beim Verlust eines Koffers auf einer Flugreise gibt es keine »immateriellen Schäden«. Das macht der Europäische Gerichtshof (EuGH) in einem Urteil (Aktenzeichen c 63/09) klar. Voran ging der Fall eines Touristen, dem auf einem Flug von Porto nach Barcelona sein Gepäck abhanden gekommen war. Dafür wollte der Mann 2700 Euro für den materiellen und 500 Euro für den immateriellen Schaden, was die Fluggesellschaft ablehnte.Die Richter...