Pauschalreise
Drei Jahre Verjährungsfristfür Ausgleichsleistung
Pauschalreise Drei Jahre Verjährungsfristfür AusgleichsleistungFluggäste haben drei Jahre Zeit, um mögliche Ansprüche auf eine Ausgleichsleistung anzumelden. Das gilt auch, wenn es sich um eine Pauschalreise gehandelt hat.