Recht auf Reisen
Gericht kippt Ryanair-Klauseln zu Flugrechtsportalen
Ryanair hat in seinen Klauseln festgelegt, dass die Kunden Entschädigungsansprüche selbst geltend machen müssen. Ein Abtreten ihrer Rechte an Dritte, etwa Fluggastrechtportale, kommt nicht infrage. Diese Vertragsvereinbarung hält ein Gericht nun für...