Reiserecht
Veranstalter haftet nicht fürÜberfall am Urlaubsort
Reiserecht Veranstalter haftet nicht fürÜberfall am UrlaubsortWerden Reisende am Urlaubsort überfallen, so handelt es sich nicht um einen Reisemangel. Der Veranstalter muss weder Schadenersatz zahlen, noch den Reisepreis mindern.