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Einreiseregelung In den Südafrika-Urlaub die Geburts-urkunden von Kindern mitnehmen

Südafrika hat ab Anfang Oktober neue Einreisebestimmungen beschlossen. Eine wichtige Änderung betrifft Reisende mit Kindern.

Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise ab dem 01.10.2014 eine internationale Geburtsurkunde vorlegen. Falls das Geburtsland diese nicht ausstellt, muss eine nationale Geburtsurkunde, sowie eine beglaubigte Übersetzung in englischer Sprache mitgenommen werden, aus der beide Eltern hervorgehen. Das teilt das Auswärtige Amt in Berlin mit.
Reist ein Kind nicht mit beiden sorgeberechtigten Elternteilen ein, muss nachgewiesen werden, dass der nicht anwesende Elternteil mit der Reise einverstanden sind. Das kann über eine eidesstattliche Versicherung (affidavit), eine Passkopie und die Angabe der Kontaktdaten erfolgen.
Allein reisende Minderjährige müssen darüber hinaus bei Einreise ein Bestätigungsschreiben sowie die Kontaktdaten und eine Passkopie derjenigen Person vorlegen, zu welcher der Minderjährige in Südafrika reisen soll. Die Unterlagen sollten unbedingt in englischer Sprache vorliegen.
Fragen in diesem Zusammenhang können nur das Department of Home Affairs (www.dha.gov.za) bzw. die südafrikanischen Auslandsvertretungen verbindlich beantworten.

(08.09.14, dpa/tmn)

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