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Einreiseregelung In den Südafrika-Urlaub die Geburts-urkunde von Kindern mitnehmen

Südafrika hat neue Einreiseregelungen beschlossen. Eine wichtige Änderung betrifft Reisende mit Kindern.

Personen unter 18 Jahren müssen bei der Ein- und Ausreise eine vollständige Geburtsurkunde vorlegen, aus der beide Eltern hervorgehen. Das teilt das Auswärtige Amt in Berlin mit. Reist ein Kind nicht mit beiden sorgeberechtigten Elternteilen ein, muss nachgewiesen werden, dass die nicht anwesenden Eltern mit der Reise einverstanden sind. Das kann über eine eidesstattliche Versicherung, eine Passkopie oder die Angabe der Kontaktdaten erfolgen. Die Unterlagen sollten am besten in englischer Sprache vorliegen.

(16.06.14, dpa/tmn)

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