Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge

Tunesien Einreise und Ausreise nur mitdem gleichen Ausweis

Das Auswärtige Amt teilt mit, dass man mit dem Ausweis, mit dem man eingereist ist, auch wieder ausreisen muss.

Sollte dieser Ausweis gestohlen werden, muss der Verlust bei der für den Verlustort zuständigen Polizeibehörde angezeigt werden. Die Bescheinigung der Polizei muss dann bei der Botschaft vorgelegt werden, damit ein neuer Ausweis ausgestellt werden kann. Dafür muss möglichst ein anderes Dokument vorgelegt werden, aus dem die Identität hervorgeht z. B. ein Führerschein oder eine Passkopie. Sicherheitshalber sollte eine Passkopie immer bei einer Kontaktperson hinterlegt werden, die während des Urlaubs erreichbar ist.

(21.07.13, rp)

Mehr Reisespecials ...
logo-reisen
REISE und PREISE aktuelle Ausgabe
AKTUELLES HEFT kaufen
ABO SHOP
Newsletter
E-Paper freischalten

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987