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Air Berlin Was die Verbraucherschützer raten

Durch die Insolvenz von Air Berlin könnten Kunden das Nachsehen haben. Werden etwa Flüge annulliert, drohen Betroffenen zusätzliche Kosten. Verbraucherschützer erklären, wie man diese verhindert.
Wer derzeit noch einen Flug mit der insolventen Air Berlin gebucht hat, sollte bei einer möglichen Annullierung auf eine Umbuchung bestehen. Dazu rät das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland in Kehl.
 
Die Fluggesellschaft erstattet nämlich keine Tickets mehr. Daher ist es besser, auf eine Umbuchung zu bestehen als auf eigene Kosten einen Ersatzflug zu buchen. Auf diesen Kosten bleiben Flugreisende wahrscheinlich sitzen.
 
Die Verbraucherschützer raten auch dazu – wenn möglich – kein Gepäck mehr bei Air Berlin aufzugeben. Denn geht ein Koffer verloren oder wird beschädigt, bleibe der Kunde wohl auf seinem Schaden sitzen.
 
Air Berlin hatte angekündigt, keine Tickets mehr zu erstatten, die vor dem 15. August ausgestellt wurden. An diesem Tag hatte die Fluggesellschaft Insolvenz angemeldet. Durch die Pleite zahlt die Airline auch keine Entschädigungen für Verspätungen oder Gutscheine mehr aus. Auch das Vielfliegerprogramm Topbonus musste Insolvenz anmelden, über eine Fortführung wird derzeit verhandelt.

(29.08.2017, dpa)

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