
Foto: oris Roessler dpa/lhe
Foto: ...Ausgleichszahlung Veranstalter storniert – Airline muss entschädigen
Hat die Airline den Flug annulliert oder der Veranstalter die Buchung storniert? Für die Frage nach Entschädigung spielt das keine Rolle: Wird ein Fluggast nicht befördert, steht ihm eine Ausgleichszahlung von der Fluggesellschaft zu. Ausgenommen sind Fälle von höherer Gewalt.
In dem verhandelten Fall vor dem Amtsgericht Frankfurt am Main (Az.: 32 C 1155/16(22)) ging es um einen Ägypten-Urlaub. Hin- und Rückflug waren um mehr als drei Stunden verspätet. Die Airline zahlte dem Kläger und seiner Frau für den verzögerten Hinflug die nach EU-Recht angemessene Summe von insgesamt 1.200 Euro - nicht aber für den Rückflug. Denn diesen hatte der Veranstalter storniert. Vor Gericht hatte die Fluggesellschaft aber keinen Erfolg.
(23.05.2017, dpa)