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Dreamliner Nach dem Grounding drohen Schadensersatzforderungen

Nach der Pannenserie - Riss im Cockpit-Fenster, Ölleck im Triebwerk, Probleme mit den Bremsen und schmorende Batterien - bei Boeings Dreamliner 787, hat die US-Luftfahrtbehörde FAA ein Startverbot erteilt.

Die europäische Flugsicherheitsbehörde EASA hat sich dem angeschlossen. Auch die Japaner, die die größte Flotte des Dreamliners besitzen, behalten ihre Flotte vorerst am Boden. Deutsche Reisende sind bisher nur gering von diesem Grounding betroffen. All Nippon Airways flog bisher von Frankfurt nach Tokio mit der B787. Diese Flüge werden jetzt mit einer anderen Maschine durchgeführt. Air India nutzt den Flieger auf den Strecken Neu Delhi - Frankfurt und Neu Delhi - Paris. Diese Verbindungen werden für die Zeit des Flugverbots mit anderen Maschinen geflogen. Die polnische Airline LOT flog die Strecken Warschau - Chicago und Warschau - Peking mit diesem Maschinentyp und setzt jetzt ebenfalls andere Maschinentypen ein. Auch Ethiopian Airlines setzt statt der Boeing 787 zwischen Frankfurt und Addis Abeba eine andere Maschine ein. Die LOT hat jetzt angekündigt, zu überprüfen, wie hoch die durch das Grounding aufgelaufenen zusätzlichen Kosten ausfallen und will dann Schadensersatz von Boeing fordern.

(18.01.13, rp)

 

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