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Nach einem abgesagten Streik führte eine Airline den Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung aus. Ihre Fluggäste musste sie dafür entschädigen.

 

Nach einem abgesagten Streik führte eine Airline den Flug mit mehr als drei Stunden Verspätung aus. Ihre Fluggäste musste sie dafür entschädigen.

Entschädigung?Flugverspätung nach abgesagtem Streik

Wie verhält es sich, wenn der Streik ausfällt und der Flug mit einiger Verspätung ausgeführt wird?

Ein Streik der Fluglotsen gilt in der Regel als höhere Gewalt. Betroffenen Airlinekunden steht dann keine Entschädigung zu. Bei einer Flugverspätung von mehr als drei Stunden muss die Airline ihre Passagiere entschädigen. Das gilt auch, wenn sie den Flug zunächst wegen eines angekündigten Streiks abgesagt, dann aber doch gestartet hat. Die Fluggesellschaft kann sich dann nicht auf außergewöhnliche Umstände – eben auf einen Streik – berufen. Das entschied das Amtsgericht Königs Wusterhausen bei Berlin (Az.: 4 C 121/17 (2)), wie die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht berichtet.
In dem verhandelten Fall ging es um einen Flug von Thessaloniki in Griechenland nach Berlin. Die griechischen Fluglotsen hatten einen Streik angekündigt – die Airline strich den Flug zunächst. Der Ausstand wurde jedoch abgesagt, und das Unternehmen führte den Flug doch durch. Die Ankunft in Berlin verspätete sich jedoch um mehr als drei Stunden. Der klagende Fluggast bekam eine Ausgleichszahlung in Höhe von 400 Euro zugesprochen. Geht die Airline das unternehmerische Risiko ein, einen organisatorisch schwierigen Flug durchzuführen, trage sie auch die Konsequenzen einer Fehlplanung, so das Gericht.


(29.05.2018, dpa)
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