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Ersatzflüge für Niki Gestrandete Kunden sollten nicht vorschnell umbuchen

Nach der Niki-Pleite sind Reisende verunsichert. Was wird nun aus ihren Flügen? Welche Ansprüche bestehen?

Reiserechtler Paul Degott erklärt Kunden, wie sie vorgehen sollten. Er warnt gestrandete Pauschalurlauber im Ausland, nicht vorschnell eine Rückreise auf eigene Faust zu buchen. Nicht schnell irgendwie selbst was machen, sondern immer bei der Pauschalreise auf die Reiseleitung, auf den Reiseveranstalter zugehen, diesen in die Pflicht nehmen«, sagte Paul Degott.Wer eine Rückreisemöglichkeit gefunden hat, sollte den Reiseanbieter auffordern, bis zu einer bestimmten Frist dieses Angebot auf dessen Kosten zu buchen. »Diese Fristsetzung ist sehr wichtig«, sagte Degott. Erst wenn der Anbieter dann trotzdem nicht rechtzeitig aktiv wird, rät der Jurist, die Rückreise selbst zu buchen und Schadenersatzforderungen zu stellen. Für Niki-Kunden, die ein Ticket direkt bei der Fluggesellschaft gebucht haben, sieht Degott schlechte Chancen auf eine Erstattung. »Man hat natürlich alle Ansprüche.« Doch die nutzten einem nichts. »Es ist ja kein verwertbares Vermögen am Ende des Tages da, und darauf käme es ja an«, sagte Degott. Nach der Pleite der Tochter der ebenfalls insolventen Air Berlin sitzen noch Zehntausende Reisende im Ausland fest. Nach Angaben des Insolvenzverwalters Nicolas Flöther wollten in den kommenden 14 Tagen rund 40.000 Flugreisende mit Niki ihre Heimreise antreten. Davon hatten rund 15.500 ihre Reise selbst gebucht. Niki hatte am Mittwoch Insolvenz angemeldet, nachdem die Lufthansa ihr Angebot für die Tochter zurückgezogen hatte.

(15.12.2017, dpa)

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