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Fluggastrechte Airlines wollen wenigerAusgleichsleistung zahlen

Seit Februar 2005 haben Passagiere auf Flugreisen innerhalb der EU bei Annullierungen und Verspätungen von mehr als drei Stunden grundsätzlich Anspruch auf eine – von der Distanz abhängigen - Entschädigung zwischen 250 und 600 Euro.

Nun wollen die Fluggesellschaften Höhe und pauschale Abgeltung kippen: Sie fühlen sich gegenüber anderen Verkehrsträgern ungleich behandelt. »Der Luftverkehr wird klar benachteiligt«, sagt Michael Hoppe, Generalsekretär des Board of Airline Representatives in Germany (BARIG). Die von mehr als 100 Fluggesellschaften getragene Interessenvertretung argumentiert, dass die pauschalen Schadensersatzsummen – festgeschrieben in der EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 - »in keinerlei Verhältnis zum Preis der Beförderungsleistung« stehen. Der reine Flugpreis liege auf der Kurzstrecke »inzwischen oft nur noch im zweistelligen Bereich oder darunter«. BARIG fordert nun, dass Fluglinien wie Bahnen behandelt werden, die bei Verspätungen von über zwei Stunden die Hälfte des Fahrpreises erstatten müssen. Auch bei Bus- und Schiffsreisen sowie Pauschalreisen sei die Regelung ähnlich. Der Gesetzgeber müsse die Höhe der Ausgleichsleistung »verhältnisgerecht zum Flugpreis ausrichten«, so Hoppe. Das sei »ein vernünftiger Kompromiss für Passagiere und Airlines«.

(03.08.13, tdt)

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