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FLUGGASTRECHTE Flut von Verstößen

Berlin/Braunschweig, 8.10.10 (tdt) – Die Fälle von Ordnungswidrigkeiten gegen Fluggesellschaften wegen Missachtung der Fluggastrechte nehmen rapide zu. 2008 etwa hatte das Luftfahrt-Bundesamt (LBA) 84 Verfahren eingeleitet, 784 waren es 2009 gewesen und bis Ende September 2010 bereits 709. Im Schnitt liegt die Buße bei 3000 Euro, wobei die meisten Verfahren aus dem vergangenen und diesem Jahr noch nicht rechtskräftig sind.

Die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen vermutet nun, dass viele Fluggesellschaften bei Erlösen von durchschnittlich 50 000 Euro pro Flug aufgrund der vergleichsweise günstigen Strafe »Sanktionen bewusst in Kauf nehmen, ohne Rücksicht auf die Verbraucher«, so der tourismuspolitische Sprecher Markus Tressel. Eine Missachtung der Fluggastrechte sei »finanziell immer lukrativ«, zumal viele Passagiere ihre Rechte gar nicht kennen.

Während die Bundesregierung nach einer kleinen Anfrage (Bundestags-Drucksache 17/2917) in ihrer Antwort die Höhe der Bußgelder als »abschreckend und verhältnismäßig« bezeichnet, verlangt Tressel eine Neuregelung des Reiserechts. Es müsse auch die »sofortige Auszahlung angemessener Entschädigungen für Verspätungen und Annullierungen vorsehen.«

Die Grünen monieren auch, dass keine amtlichen Zahlen über Verspätungen und Ausfälle vorliegen, obwohl die Fluggesellschaften dazu nach Paragraph 12 des Verkehrstatistikgesetzes verpflichtet sind. Das sei schon »auffällig«, sagt Tressel. Doch »wo es keine Daten gibt, scheint die Bundesregierung auch keine Probleme zu sehen.«

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