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Flugsteuer Bis zu 45 Euro pro Abflug

Berlin, 16.8.10 (tdt) – Die ab 2011 greifende Luftverkehrssteuer gerät für Fluggesellschaften und Passagiere noch einmal teurer als ursprünglich geplant. Künftig müssen alle Airlines - je nach Ziel – acht, 25 und 45 Euro pro Passagier und Strecke an den Fiskus abführen. Zuvor war von neun, 25 und 40 Euro die Rede gewesen und in einem ersten Entwurf von 13 und 26 Euro. Fällig wird die Gebühr für alle Abflüge von einem Flughafen in Deutschland, Passagiere auf Inlandsstrecken mit einem Rückflugticket werden somit zwei Mal zur Kasse gebeten.

Es sei »davon auszugehen, dass die Luftverkehrsteuer regelmäßig auf die Flugpreise aufgeschlagen und somit direkt an den Fluggast weitergegeben wird«, heißt es in dem nun vorliegenden finalen Gesetzesentwurf, den das Kabinett am 1. September beschließen will. Die Bundesregierung erwartet zudem, dass die Airlines die ihnen aufgebürdeten Einführungskosten ebenso auf die Ticketpreise aufschlagen. Organisation und Anpassungsbedarf bei den internen Abläufen seien mit einem »nicht unerheblichen Aufwand« verbunden.

Vor allem Kunden von Billigflieger dürfte die Abgabe treffen, weil sie »einen erheblichen Anteil des Gesamtflugpreises ausmachen kann«, heißt es in dem zur Ressortabstimmung vorliegenden Papier weiter.

Die - von der Tourismuswirtschaft stark kritisierte - Steuer ist Teil des Sparpaketes der Bundesregierung und soll pro Jahr eine Milliarde Euro in die Staatskasse spülen. Wurde anfangs stets von einer »ökologischen Luftverkehrssteuer« gesprochen, wird die Abgabe in dem Gesetzesentwurf nun nur noch als »Luftverkehrssteuer« bezeichnet, bei der »ökologische Belange zu berücksichtigen sind.«

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