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Flugstornos Was die Airlines tatsächlichzurückzahlen müssen

Nach der Flugzeug-Katastrophe in Südfrankreich mehren sich Flug-Stornierungen. Doch Airlines, so zeigt die Erfahrung der Verbraucherzentrale Brandenburg, zieren sich oft, Geld zurückzugeben.

Dabei haben Kunden von Fluggesellschaften »immer mindestens Anspruch auf Rückzahlung von Steuern und Gebühren«. Auch seien »weitere ersparte Kosten zum Beispiel für Verpflegung und Kerosin immer zu erstatten«.
Erst im Juni 2014 urteilte das Landgericht Frankfurt am Main (Aktenzeichen 2-24 S 152/13), dass die Airline sogar den restlichen Flugpreis erstatten muss, weist sie nicht nach, dass der Sitz nur aufgrund der Stornierung frei blieb und sich nicht mehr an einen anderen Fluggast verkaufen ließ. In einem ähnlichen Fall hatte auch das Amtsgericht in Frankfurt am Main (29 C 2391/13) so zugunsten eines Reisenden entschieden.

(02.04.15, tdt)

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