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Flugverkehr EU prüft Slot-Vergabe

Die EU prüft, ob die derzeitige Praxis bei der Vergabe von Start- und Landrechten an Flughäfen noch zeitgemäß ist. Dabei geht es vor allem um die unbefristete Vergabe. Bisher kann eine Airline ihre Slots behalten, wenn sie die Zeitfenster mindestens zu 80 Prozent nutzt. Europas Fluggesellschaften wollen daran nichts ändern. Es bestehe »weder eine Notwendigkeit, noch irgendeine Berechtigung dafür, die 18 Jahre alte Regelung zu überprüfen«, heißt es in einer Erklärung der Airlines. Der ohnehin margenschwachen Branche drohten »signifikante Nachteile.«

In der Diskussion ist auch die Gepflogenheit einiger Airlines, die begehrten Slots als Wert in den Bilanzen zu führten. Die Arbeitsgemeinschaft Deutscher Verkehrsflughäfen (ADV) stört beispielsweise daran, dass der Eindruck entsteht, sie gehörten den Airlines. Die Flughäfen sehen eine »schleichende oder De-Facto-Übertragung des Slots-Eigentums an Fluggesellschaften«.

(27.04.11, tdt)
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