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Flugzeiten Umbuchungen »gesetzeswidrig«?

Es kommt Tag für Tag vor: Reiseveranstalter und Ferienfluggesellschaften ändern kurzfristig Flugzeiten.

Doch dies, behauptet der Bundesverband der Verbraucherzentralen (VZBV), sei »gesetzeswidrig«. Die Dachorganisation der Verbraucherverbände hat deshalb nun drei Airlines und sieben Reisegesellschaften abgemahnt - und gegen drei Firmen, darunter Marktführer TUI, sogar Klage erhoben.

Die Unternehmen benutzen in ihren Allgemeinen Geschäftsbedingungen Klauseln wie »Flugzeiten sind unverbindlich« und behalten sich auf diese Weise vor, die Abflugszeit nachträglich zu ändern. Sie unterstellen dabei, dass Kunden aufgrund des Kleingedruckten somit keinen Anspruch auf die gebuchte und oft sogar schon bestätigte Flugzeit haben.

Natürlich könnten Flugzeiten bei »bestimmten Notwendigkeiten« geändert werden, kommentiert VZBV-Expertin Kerstin Hoppe. »Aber nicht aus jeglichem Grund«. Üblich ist, dass Reiseveranstalter und Airlines sogar ganze Flüge aus wirtschaftlichen Gründen »umstöpseln« (Branchenjargon), um den Flugplan zu optimieren. Doch die Verbraucherschützer pochen nun auf verbindliche Abflugszeiten. Jeder Urlauber habe das Anrecht, »spätestens in der Reisebestätigung zu erfahren, wann er fliegt.«

(23.06.11, tdt)

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