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Ausgleichszahlung Pünktlicher Ersatzflug auf eigeneFaust = kein Anspruch

Bei einer massiven Verspätung steht Reisenden eine Ausgleichszahlung zu. Das gilt nicht, wenn sie sich einen eigenen Flug buchen und pünktlich am Ziel ankommen.

Der Flieger verspätet sich. Manche Reisende organisieren sich dann auf eigene Faust einen Ersatzflug. Kommen sie pünktlich am Ziel an, haben sie keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. So entschied das Landgericht Frankfurt (Az.: 2-24 S 141/12), berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«.
In dem Fall wollte der Kläger von Brasilien über Lissabon und München nach Berlin-Tegel fliegen. Der erste Flug verspätete sich so sehr, dass er schon den zweiten nicht mehr erreichte. Die Airline bot ihm eine alternative Verbindung an, mit der er mehr als sieben Stunden zu spät in Tegel gelandet wäre. Er nahm das Angebot nicht an, ließ sich das Geld von der Airline erstatten und organisierte sich von Lissabon aus selbst einen Anschlussflug. Auf diesem Weg kam er mit weniger als eineinhalb Stunden Verspätung in Tegel an. Wegen der hypothetischen Verspätung von mehr als 7 Stunden forderte er eine Ausgleichszahlung in Höhe von 600 Euro.
Laut Gericht steht ihm das Geld nicht zu. Denn die Ausgleichszahlung sei dafür da, um die Unannehmlichkeit des Zeitverlustes auszugleichen. Die habe er aber gar nicht erlitten. Zwar sei auch das Umbuchen auf eigene Faust eine Unannehmlichkeit, aber keine, die die Airline laut EU-Verordnung ausgleichen muss.

(19.08.13, dpa/tmn)

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