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Reiserecht Austretendes Hydrauliköl am Fahrwerk: Fluggäste bekommen Geld

Fluggesellschaften versuchen gerne, die Verantwortung für eine Verspätung von sich zu weisen. Doch nicht immer gelingt das. Tritt am Fahrwerk Öl aus, muss die Fluggesellschaft einen Ausgleich zahlen.

Tritt am Fahrwerk eines Flugzeugs Hydrauliköl aus und kommt es dadurch zu einem verspäteten Abflug, steht den Passagieren eine Ausgleichsleistung zu. Das hat das Landgericht Stuttgart entschieden (Az.: 13 S 227/10). Über das Urteil berichtet die Deutsche Gesellschaft für Reiserecht in ihrer Zeitschrift »ReiseRecht aktuell«. In dem Fall hatten die Kläger zwei Plätze für einen Flug von Hamburg nach Stuttgart gebucht. Die Maschine sollte um 21.00 Uhr starten und um 22.15 Uhr in Stuttgart landen. Tatsächlich konnten die Passagiere erst um 8.10 Uhr am nächsten Tag nach Stuttgart fliegen. Grund war plötzlich austretendes Hydrauliköl am Hauptfahrwerk. Die Kläger verlangten eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Die Airline behauptete jedoch, die Maschine ausreichend gewartet zu haben und berief sich deshalb auf außergewöhnliche Umstände. In so einem Fall müsste sie keine Ausgleichszahlung leisten. Das Landgericht gab dagegen den Klägern Recht: Die Fluggesellschaft sei für einen solchen Defekt verantwortlich. Den Passagieren stehe deshalb eine Ausgleichsleistung von jeweils 250 Euro zu.

(24.06.13, dpa/tmn)

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