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Bei einer Flugverzögerung wegen einer Enteisung steht Passagieren eine Entschädigung zu

 

Bei einer Flugverzögerung wegen einer Enteisung steht Passagieren eine Entschädigung zu

Reiserecht EnteisungEntschädigung bei Verspätung

Im Winter kann es wegen Enteisungszeiten schon mal zu Verzögerungen im Flugverkehr kommen. Außergewöhnliche Umstände sind das nicht, entschied ein Gericht und sprach einer Klägerin Entschädigung zu.

Wenn sich ein Flugzeug wegen einer nötigen Enteisung deutlich verspätet, steht den Passagieren eine Entschädigung zu. Die Fluggesellschaft kann sich nicht auf außergewöhnliche Umstände berufen, auch wenn die Enteisung sich unerwartet verzögert. Die Maßnahme gehöre zu den Pflichten einer Airline. In dem verhandelten Fall (Amtsgericht Frankfurt am Main, Az.: 31 C 3832/15 (83)) hatte die Klägerin ihr Reiseziel Mexiko erst mit einem Tag Verspätung erreicht. Der Grund: Der Zubringerflug von Frankfurt nach München hatte sich verspätet, da die Maschine vor dem Abflug zunächst enteist werden musste. Die Airline argumentierte, sie habe dies nicht beeinflussen können. Das Gericht sah das anders. Die Klägerin bekam eine Ausgleichszahlung von 600 Euro zugesprochen.


(12.06.2018, dpa)
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