Flüge Hotels Pauschalreise Pauschal Mietwagen Rundreisen Kataloge
Flüge Hotels Pauschalreise Mietwagen Rundreisen Kataloge
Aktuelle Ausgabe
DIE NEUE AUSGABE ONLINE BESTELLEN

Lieferung versandkostenfrei!

REISE und PREISE

Foto:

Federico Gambarini

Reiserecht Blitzschlag am Vortag kein Grund für Verspätung

Wenn ein Blitz ein Flugzeug beschädigt, kann die Airline nichts dafür. Verspätet sich die Maschine wegen des Schadens erheblich, steht den Passagieren deshalb in der Regel auch keine Entschädigung nach EU-Recht zu - es handelt sich um einen außergewöhnlichen Umstand.

Anders ist die Lage aber, wenn ein Blitz bereits am Vortag ein Flugzeug beschädigt hat und sich deshalb noch am Folgetag die Flüge verspäten, so ein Urteil des Amtsgerichts Königs Wusterhausen (Az.: 4 C 1942/15). In einem solchen Fall liegt es in der Verantwortung der Airline, für den folgenden Tag eine passende Ersatzmaschine zu besorgen. Gelingt dies nicht und fällt ein Flug aus oder verspätet sich um mehr als drei Stunden, haben die Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung.

(14.09.2016, dpa)

REISEBERICHTE REISEBERICHTE REISESPECIALS TESTBERICHTE NEWS ABO | SHOP AIRLINES TIPPS RATGEBER GESUNDHEIT SERVICE
Mehr Reiseberichte ...

ÜBERSICHT

SHOP | ABO
Einzelheft | Archiv seit 1987