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SCHLICHTUNGSSTELLE Airlines in der Pflicht

Berlin, 25.5.10 (tdt) – Seit im Dezember 2004 die Schlichtungsstelle Mobilität ihre Arbeit aufnahm, wurde sie nur von Bahnunternehmen getragen. Fluggesellschaften traten der – fünf Jahre beim Verkehrsclub Deutschland (VCD) angesiedelten – Organisation nicht bei. Weil das bei der - seit vergangenen Dezember agierenden - neuen Schlichtungsstelle für den öffentlichen Personenverkehr (SÖP) nicht anders ist, wird die Politik aktiv.

Die Fluggesellschaften seien »nun aufgefordert, sich aktiv an der Schlichtungsstelle zu beteiligen«, so Lucia Puttrich, die verbraucherpolitische Berichterstatterin der CDU/CSU-Bundestagsfraktion. Geschehe dies nicht, würden die Airlines – wie im Koalitionsvertrag festgeschrieben – »dazu verpflichtet«. Pläne der Bundesregierung sehen vor, die SÖP (www.soep-online.de) sogar als verkehrsträgerübergreifende Institution gesetzlich zu verankern.

Dass Handlungsbedarf besteht, zeigte zuletzt die Aschewolke mit ihren mehr als 100.000 ausgefallenen Flüge: Weil unzählige Flugreisende seitdem um ihre Rechte kämpfen, schaltete die EU mittlerweile sogar im Internet ein Servicepaket (http://ec.europa.eu/consumers/ecc/index_en.htm) mit Tipps für gestrandete Reisende frei.

Die Vorgänger-Organisation der SÖP, deren Finanzierung durch die Bundesregierung nicht mehr verlängert worden war, hatte seit ihrem Start mehr als 14.000 Fälle unzufriedener Reisender bearbeitet. Auch bei der neuen SÖP, die vorerst weiter nur bei Beschwerden gegen die sie finanzierenden Mitglieder tätig wird, sind Verfahren für Verbraucher gratis. Wer mit dem Schlichterspruch nicht zufrieden ist, hat auch danach die Möglichkeit, Ansprüche vor Gericht geltend zu machen.
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