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Ungechecktes Gepäck Passagiere bekommen Geld für Verspätung zurück

Wenn sich ein Flugzeug verspätet, erhält der Passagier in der Regel eine Entschädigung. Das gilt auch dann, wenn die Polizei aufgrund eines nicht kontrollierten Gepäckstückes eine Zwischenlandung erzwingt.

Passagieren steht eine Ausgleichszahlung zu, wenn sich ein Flug massiv verspätet, weil sich ungechecktes Gepäck an Bord befindet. Dabei handele es sich nicht um einen außergewöhnlichen Umstand, der die Airline von der Zahlung befreit. Das hat das Amtsgericht Hannover entschieden (Az.: 532 C 7883/12).
 
In dem verhandelten Fall hatte der Kläger einen Flug von Hannover nach Kos gebucht. Dieser erreichte sein Ziel mit knapp vier Stunden Verspätung. Während eines vorangegangenen Fluges hatte die Bundespolizei die Anordnung erteilt, auf dem nächstgelegenen Flughafen zwischenzulanden. Grund: An Bord befand sich ein ungecheckter Koffer. Der Kläger forderte eine Ausgleichszahlung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Das Gericht gab dem Kläger Recht. Die Airline müsse dafür Sorge tragen, dass kein ungechecktes Gepäck an Bord gelangt.
 
(25.07.14, dpa/tmn)


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