China Bei Visabeantragung alten Reisepass mit einreichen
Antragsteller, bei denen die Passausstellung nach dem 1. Januar 2014 erfolgte, werden aufgefordert, auch ihren alten, abgelaufenen Reisepass vorzulegen. Sollte der alte Pass eingezogen worden sein, ist eine unterschriebene Erklärung über den Zeitpunkt und den Ort des Verbleibs vorzulegen. Aus dieser Erklärung muss ebenfalls ersichtlich sein, welche Länder ab dem 1. Januar 2014 besucht wurden und wie lange der Aufenthalt dort dauerte. Vermutlich hängt diese strenge Verfahrensweise mit dem G20-Gipfel in China zusammen, so dass es diese möglicherweise danach wieder eingestellt wird.
(25.08.16, rp)