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Verspätungen, Annullierungen und Co. erlauben in der Regel Schadensersatzanforderungen.

Verspätungen, Annullierungen und Co. erlauben in der Regel Schadensersatzanforderungen. Pixabay.com / garten-gg

Verspätungen, Annulierungen & Co Diese Rechte hast du als Fluggast

Flugreisen sind für viele Menschen eine bequeme Möglichkeit, um von A nach B zu kommen. Sie bieten sich an, um Geschäftspartner in größerer Entfernung treffen oder neue Länder bereisen zu können.

Doch nicht immer gestaltet sich eine Flugreise als angenehm. Verspätungen, Stornierungen oder zurückgelassene Passagiere gehören leider auch zum Alltag im Flugverkehr. Als Reisender musst du aber nicht alle Probleme auf dir sitzen lassen. Wir zeigen dir, welche Rechte du als Fluggast hast.

Rechte bei Flugverspätungen

Flugverspätungen sind besonders ärgerlich. Egal, ob du einen wichtigen Business-Termin wahrnehmen musst oder einfach nur den langersehnten Urlaub genießen möchtest. Wenn das Flugzeug auf dem Boden bleibt, geht kostbare Zeit verloren. Das Flugrecht in der EU gibt klare Regelungen für Passagiere vor, die von Flugverspätungen betroffen sind. In der Regel kann ein Anspruch ab einer Verspätung von zwei Stunden nach der planmäßigen Ankunft am Zielort geltend gemacht werden. Bei Mittelstreckenflügen wird diese Frist auf drei Stunden angehoben, Langstreckenflüge dürfen sogar um bis zu vier Stunden verspätet sein. Ab dem jeweiligen Zeitpunkt haben Fluggäste Anspruch auf Entschädigungen, die je nach Streckenlänge gestaffelt sind.

  • Bei Flügen innerhalb der EU bis zu 1.500 km beträgt die Entschädigung 250 Euro.
  • Bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km beträgt die Entschädigung 400 Euro.
  • Bei Flügen von 1.500 km bis 3.500 km (nicht innerhalb der EU) bleibt die Entschädigung ebenfalls bei 400 Euro.
  • Flüge über 3.500 km (nicht innerhalb der EU) bieten den höchsten Entschädigungsbetrag von 600 Euro.

Diese Ansprüche können nicht geltend gemacht werden, wenn die Verspätung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen herrührt. Dabei kann es sich zum Beispiel um schlechtes Wetter, einen medizinischen Notfall oder ähnliche Umstände handeln, welche die Airline selbst nicht kontrollieren kann.

Flug annulliert? Das kannst du tun

Während eine Verspätung ärgerlich ist, stellt die Flugannullierung einen wahren Supergau dar. Die bedeutet in der Regel nämlich, dass du in jedem Fall um zumindest einen Tag später an dein Ziel kommen wirst. Doch eine Annullierung ist hier nicht gleich eine Annullierung. Eine Ausgleichszahlung steht dir nur dann zu, wenn der Flug nicht früher als 14 Tage vor dem Abflug gestrichen wird. Gleichzeitig kann es sich auch bei einer Vorverlegung um eine Annullierung handeln. Wird dein Flug also beispielsweise von 13:30 Uhr auf 11:00 Uhr vorverlegt, hast du Ansprüche auf eine Ausgleichszahlung. Auch hier gilt wieder eine 14-tägige Frist. Die Staffelung bleibt dabei gleich wie bei einer Flugverspätung. Wenn das Flugzeug also gar nicht erst abhebt oder beispielsweise die Zeiten sich Abflugzeiten massiv verändern, steht dir keine höhere Entschädigung zu.

Entschädigung steht jedem Reisenden zu

Es ist egal, ob du dein Flugticket online kaufst oder im Zuge einer pauschalen Reise nach Australien erwirbst. Auch wird kein Unterschied zwischen einer Billigairline und einer besonders angesehenen Airline gemacht. Wenn die Voraussetzungen für eine Flugentschädigung erfüllt werden, kannst du diese auch geltend machen. Wichtig ist, dass du von Beginn an Beweise sammelst. Halte fest, dass du pünktlich am Flughafen warst. Wenn du nämlich zu spät am Flughafen ankommst und deswegen beispielsweise deinen Flug verpasst, steht dir keine Ausgleichszahlung zu. Das wissen natürlich auch die Airlines, weswegen Anfragen häufig mit dieser Begründung abgelehnt werden. Wichtig ist auch, dass du einen langen Atem hast. Scheue dich nicht davor, lästig zu sein und bei fehlender Rückmeldung entsprechend nachzufragen. Wichtig ist auch hier, dass du nur schriftlich kommunizierst und so im Zweifelsfall Beweise vorlegen kannst. Es gibt übrigens auch Anbieter, welche sich auf die Kommunikation und die Einforderung von Entschädigungsleistungen spezialisiert haben. Gegen einen gewissen Prozentbetrag von der erstatteten Summe übernehmen diese Unternehmen den bürokratischen Aufwand für dich.

Flug überbucht: Wenn du am Boden bleibst

Nicht selten werden Flüge systematisch überbucht, da die Airlines mit einer gewissen Ausfallquote rechnen. Kommen dann aber einmal alle Passagiere, finden diese im Flugzeug aber keinen Platz. Gezwungenermaßen musst dann vielleicht gerade du am Boden bleiben, selbst wenn du über ein gültiges Ticket verfügst. Passiert das, ist dies in erster Linie natürlich besonders ärgerlich. Wichtig ist, dass du dich von deinem Ärger nicht leiten lässt. Lasse dir noch am Flughafen eine schriftliche Bestätigung von der Airline ausstellen, die bestätigt, dass dein Flug überbucht war und du deswegen nicht an Bord gehen konntest. Achte darauf, dass auch unbedingt der Grund für dein Zurückbleiben vermerkt wird. Die Entschädigungssumme kannst du wieder anhand der zurückgelegten Strecke eruieren. Je nach Strecke stehen dir zwischen 250 und 600 Euro zu.

11.04.2023 SD
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