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Spanien Auswärtiges Amt rät zur Vorsichtvor Taschendieben

Auch wenn Spanien zumeist ein sicheres Reiseland ist, rät das Auswärtige Amt in Berlin in größeren Touristenzentren zur Vorsicht vor Taschendiebstahl und Kleinkriminalität.

Auch in kleineren Orten wird gern einmal in Ferienwohnungen oder -häuser eingebrochen. Grundsätzlich sollten Urlauber ihren Bargeldbestand immer relativ klein halten. Oft genug mussten Reisende ihren Urlaub vorzeitig abbrechen, weil sie ihr ganzes Urlaubsgeld dabei hatten und dieses dann gestohlen wurde. Deshalb besser eine EC-Karte dabei haben und immer nur kleine Geldbeträge abheben - auch wenn die Bankgebühren dadurch höher werden. Deponieren Sie Geld, Ausweise, Führerschein, Flugscheine und andere wichtigen Dokumente sicher (zum Beispiel im Hotelsafe).
Grundsätzlich empfiehlt es sich, immer einen Reisepaß und einen Personalausweis mit auf die Reise zu nehmen. Einer wird mitgeführt, einer wird sicher verwahrt. So ist immer sichergestellt, dass man einen Ausweis für die Heimreise hat, auch wenn der andere gestohlen wird. Hat man keinen Reisepaß, sollte der Personalausweis kopiert werden und die Kopie z. B. im Hotelsafe deponiert werden, damit Ersatzdokumente von den deutschen Auslandsvertretungen schneller ausgestellt werden können.

In der Urlaubszeit kommt es häufig entlang der spanischen Autobahnen zu Überfällen. Dabei wird dem Autofahrer von einem anderen (teilweise sogar mit deutschem Kennzeichen) signalisiert, dass etwas mit dem PKW nicht stimmt und es wird »Hilfeleistung« angeboten. Niemals auf dem Seitenstreifen anhalten, sondern immer auf einen belebten Rastplatz oder eine Tankstelle weiterfahren. Die »Hilfeleistung« besteht zumeist darin, dass der Autofahrer von seinen Wertsachen »befreit« wird. Bei einer tatsächlichen Panne sollte man darauf achten, dass der zu Hilfe gerufene Abschleppwagen das Symbol von »Autopistas« oder das Symbol des von Ihnen angeforderten Pannendienstes trägt. Sobald man das Auto irgendwo abstellt, sollte man darauf achten, dass es abgeschlossen ist - auch wenn eine Person beim PKW bleibt - und keine Wertgegenstände darin zu sehen sind.

(11.07.13, rp)

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