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Wer auf dem Internet-Portal fluege.de nicht die hauseigene Kreditkarte benutzt, zahlt ein Service-Entgelt.

Wer auf dem Internet-Portal fluege.de nicht die hauseigene Kreditkarte benutzt, zahlt ein Service-Entgelt. Foto: Arne Immanuel Bänsch/dpa

Sammelklage droht Fluege.de: Erheben nur berechtigtes Entgelt bei Flugtickets

Verbraucherschützer werfen dem Internet-Portal fluege.de vor, beim Einsatz gängiger Kreditkarten unzulässige Gebühren zu erheben. Das will der Portalbetreiber nicht auf sich sitzen lassen. Kann er eine Sammelklage noch abwenden?

Das Internet-Portal fluege.de wehrt sich gegen Vorwürfe der Verbraucherzentrale, es erhebe unzulässige Gebühren beim Einsatz gängiger Kreditkarten. Es handele sich vielmehr um ein Service-Entgelt, wie es beim Verkauf von Flugtickets in Reisebüros weltweit absolut branchenüblich und etabliert sei.

Dem Entgelt stünden Leistungen gegenüber wie die Angebotssuche in globalen Datenbanken sowie deren vergleichende Aufbereitung, erklärte ein Sprecher der Betreiberin Invia Flight Germany GmbH.

Das Unternehmen räumte ein, dass das Entgelt beim Einsatz einer speziell von fluege.de herausgegebenen Kreditkarte für den Kunden wegfalle. Es werde vollständig rabattiert. Mit der Verbraucherzentrale stehe man im konstruktiven Dialog.

Der Verbraucherzentrale-Bundesverband (VZBV) bereitet eine Sammelklage gegen das Unternehmen Invia vor, das mehrere Touristik-Portale betreibt. Nach Einschätzung der Verbraucherschützer werden unzulässige Gebühren beim Einsatz gängiger Kreditkarten erhoben, die bei der einzelnen Buchung häufig mehr als 100 Euro betragen könnten. Mit der angestrebten Sammelklage will der VZBV für Betroffene das Geld vom Anbieter zurückholen. Weitere Portale des Anbieters sind billigfluege.de, flug.de und airline-direct.de.

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