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Deutsche Krankenkassen kommen für ärztliche Behandlungen in der Dominikanischen Republik nicht auf

 

Deutsche Krankenkassen kommen für ärztliche Behandlungen in der Dominikanischen Republik nicht auf

Karibik-Reise Reisekrankenversicherung für Dom. Republik nötig

Der Herbst hat nun endgültig Einzug gehalten. Für die besonders Sonnenhungrigen bedeutet das vielleicht, in wärmere Gefilde zu reisen. Wenn es in die Dominikanische Republik gehen soll, ist eine Reisekrankenversicherung ein Muss.

Ohne Auslandsreisekrankenversicherung sollten Urlauber nicht in die Dominikanische Republik fliegen. Darauf weist das Auswärtige Amt (AA) in seinem Reisehinweis für das Land ausdrücklich hin. Denn sonst kann es schnell teuer werden. Dieser Hinweis gilt grundsätzlich für die allermeisten Länder. In dem Karibikstaat ist die Situation jedoch besonders heikel. Deutsche Krankenkassen kommen für ambulante und stationäre Behandlungen in dem Land oder gar einen Rücktransport nach Deutschland nicht auf, erklärt das (AA). Zwischen Deutschland und dem Karibikstaat besteht kein Sozialversicherungsabkommen. Arzt- und Krankenhauskosten seien in der Dominikanischen Republik deutlich höher als hierzulande. Urlauber müssen sie grundsätzlich vor der Behandlung begleichen. Hinzu kommt: Wer nicht zahlen kann, werde bisweilen in der Klinik festgehalten und erst entlassen, wenn eine Versicherung die Kostenübernahme erteilt hat, so das AA. Selbst das einfache Vorlegen eines Versicherungsnachweises reiche manchen Kliniken und Ärzten nicht aus. Urlauber sollten daher bereits bei der Aufnahme in ein Krankenhaus die Zahlungsbedingungen klären - und sich diese verbindlich bestätigen lassen, rät das AA.


(01.10.2018, dpa)
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