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KUBA Nur noch mit Krankenversicherung

Kuba, 23.04.10 - Schlecht informierte Kuba-Reisende müssen damit rechnen, an der Grenze zurückgewiesen zu werden, wenn sie für die Dauer des Aufenthalts nicht den Nachweis eine gültigen Reisekrankenversicherung erbringen können.

Die neue Regelung gilt ab dem 1. Mai 2010. Medizinische Behandlung für Ausländer ist in Kuba nur in speziellen Ausländerkrankenhäusern bzw. Ausländerabteilungen von Krankenhäusern möglich. In den Krnkenhäusern herrscht ein für Dritt-Welt-Verhältnisse hoher Standard. Die Kosten können die in Deutschland üblichen übersteigen.
 

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