
Ecuador ist bald nur noch mit gültiger Reisekrankenversicherung zu besuchen. Das Auswärtige Amt rät zu einer Versicherung, die im Notfall auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland trägt
Einreisebestimmungen Ecuador bald nur noch mit Reisekrankenversicherung
Ab 22. Juli 2018 gelte eine gesetzliche Krankenversicherungspflicht, berichtet das Auswärtige Amt (AA) in seinen Reise- und Sicherheitshinweisen für das Land in Südamerika. Die Versicherung muss während des gesamten Aufenthalts gültig sein. Das AA rät grundsätzlich zu einer Reisekrankenversicherung, die im Notfall auch die Kosten für einen Rettungsflug nach Deutschland abdeckt.
(14.05.2018, dpa)