Kanada Ab Oktober gilt - Keine eTA – keine Einreise
Ab Oktober ist die Regel für den Trip nach Kanada einfach: Keine eTA – keine Einreise. Die bisherige Übergangsfrist, auch ohne eTA in das Land des Ahornblatts einreisen zu dürfen, endet am 30. September. Wer den eTA-Antrag stellen möchte, kann dies ganz einfach selbst erledigen. Destination Canada informiert, worauf dabei geachtet werden sollte:
Der eTA-Antrag ist eine einfache Online-Formalität, die in der Regel innerhalb weniger Tage abgeschlossen ist. Die Einreisegenehmigung sollte rechtzeitig vorab beantragt werden, und ist erforderlich für alle Reisenden, für die keine Visumpflicht besteht. Dazu zählen auch deutsche Staatsbürger. Die Gebühr beträgt sieben Kanadische Dollar (zurzeit etwas weniger als fünf Euro).
Die Einreisegenehmigung gilt ab dem Ausstellungsdatum fünf Jahre lang, sofern nicht vor Ende dieses Zeitraums das bei der Beantragung angegebene Reisedokument ungültig wird oder die Einreisegenehmigung widerrufen beziehungsweise eine neue Genehmigung ausgestellt wird. Die Einreisegenehmigung ist an den Reisepass gekoppelt.
Die eTA wird nicht erteilt, wenn Alkoholverstöße im Straßenverkehr vorliegen. Selbst nach Ablauf des Fahrverbotes des strafverhängenden Landes gilt eine Bewährungszeit von fünf Jahren, bevor ein eTA-Antrag gestellt werden kann.
(04.08.16, rp)