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Ferienwohnungen-Familien

Vor allem bei Familien ist Urlaub im Ferienhaus im Trend

ONLINE-BUCHUNG Kleine Unterschiede bei Fewo-Agenturen

Ferienhäuser und Apartments liegen gerade im Trend. Hier kann selbst gekocht werden und man ist sein eigener Herr. Wer online bucht, der sollte ein paar Dinge beachten.

Vor einigen Jahren war der Begriff »Shared Economy« in aller Munde: das Bereitstellen von Gegenständen, Räumen und Flächen für den Gemeinschaftskonsum. Uber und Airbnb mischten den Reisemarkt ordentlich auf und machten der Taxibranche und der Hotellerie Beine. Airbnb stieg zum Platzhirsch auf, was private Unterkünfte betrifft. Leicht vergisst man dabei, dass Buchungsportale wie Fewodirekt, E-Domizil, Interhome und Casamundo schon viel länger am Markt sind, um als Online-Marktplätze ebenfalls Ferienunterkünfte zu vermitteln.

Im Angebot sind rund sieben Millionen Unterkünfte in über 200 Ländern! Airbnb protzt seit seiner Gründung 2007 gern mit Rekordzahlen und hat die Konkurrenz wie Wimdu oder 9Flats längst vom Platz gefegt. Von den deutschen Online-Agenturen kann allenfalls Fewo-direkt ein wenig mithalten. Es gehört inzwischen zum US-Anbieter Homeaway und bietet rund zwei Millionen Unterkünfte weltweit.

Doch Masse ist nicht alles. Vor allem für deutsche Urlauber, die nach einer Unterkunft suchen, sind die Agenturen, die sich im Deutschen Ferienhausverband zusammengeschlossen haben, interessant. Zwar ist die Auswahl dieser Online-Portale nicht so unbegrenzt wie beim US-Wettbewerber, dafür aber oft besser auf die Bedürfnisse ihres Klientels zugeschnitten.

Unschlagbar bleibt Airbnb in Städten und großen Metropolgebieten. Seoul Zentrum –das schafft keine konventionelle Ferienwohnungs-Plattform. Stattdessen konzentriert die sich eher auf klassische Urlaubsziele. Das heißt, viel Küste und Strand sowie beliebte Regionen von der Mecklenburger Seenplatte bis zur Toskana. Und es gibt noch einen entscheidenden Unterschied: Die Online-Ferienhausvermieter nach traditionellem Muster vermitteln immer nur ganze Wohneinheiten, also Häuser oder Apartments. Airbnb dagegen bietet auch einzelne Zimmer an. Deshalb lassen sich auf dieser Plattform neben Privatvermietern auch viele klassische Bed & Breakfast-Anbieter finden.

Vermittler sind für Mängel der Wohnung nicht haftbar zu machen. Juristen unterscheiden grundsätzlich zwischen kommerziellen Agenturen, die Ferienunterkünfte an private Kunden vermitteln, und Internetunternehmen, die mit ihren technischen Plattformen Privatleuten den Austausch von Wohnungen ermöglichen. »Ein Online-Marktplatz wie Airbnb ist nur Vermittler und haftet nicht für Mängel der Wohnung«, erklärt der emeritierte Professor Ernst Führich, Autor des Standardwerks »Reiserecht«. Ein gewerblicher Ferienhausanbieter oder ein privater Vermieter haftet für den Zustand der Wohnung. Es gelten dabei das Reiserecht bzw. das Mietrecht.

Allerdings können sich OnlineVermittlungsportale nicht ganz aus der Verantwortung stehlen. Jedes Portal ist verantwortlich für eine sorgfältige Vermittlung, ähnlich wie bei einem Reisebüro. Das heißt zum Beispiel, dass die Informationen stimmen müssen. Bei Buchungsfehlern haften Airbnb, Fewo-direkt & Co. nach deutschem Recht, wenn in Deutschland gebucht worden ist. Auch nach EURecht (Brüssel Ia-VO) kann der Verbraucher die Online-Plattform an seinem deutschen Wohnsitz wegen eines Schadens verklagen, der ihm durch einen Vermittlungsfehler entstanden ist. Grundsätzlich hält Reiserechtsexperte Führich die deutsche Gesetzgebung auch für die Vertriebsform im Internet gut gerüstet. Nur in einem Punkt würde er sich eine Verbesserung wünschen: »Es fehlt ein Widerrufsrecht für den Verbraucher von 14 Tagen.« Das sei bis dato ausdrücklich für Vermittlungsund Tauschprodukte für den Urlaub ausgeschlossen.

Im Gegensatz zu Airbnbkonzentrieren sich Online-Ferienwohnungs-Agenturen auf die Vermietung ihrer Objekte. Sie sind nicht daran interessiert, eine globale Community aufzubauen. Der Kunde kann sicher sein, keine persönlichen Gegenstände des Vermieters in der Wohnung vorzufinden. Stattdessen besteht die Kundschaft im traditionellen Ferienhausgeschäft überwiegend aus Familien, während Airbnb eine viel heterogenere Klientel hat – vom Hipster über den Geschäftsmann bis zum Single. Im Städtetourismus konkurrieren diese Portale deswegen direkt mit der lokalen Hotellerie und dem Wohnungsmarkt.

Airbnb verlangt auch vom Kunden Servicegebühren. Grundsätzlich müssen alle Vermieter von Wohnungen an die jeweiligen Online-Portale Servicegebühren zahlen. Aber bei Airbnb werden sie auch für die Mieter fällig. Das Standardmodell sieht mindestens drei Prozent für den Gastgeber und rund 14 Prozent für den Gast vor – abhängig vom Land und der Höhe der Miete. Vermittler wie Fewodirekt verlangen in der Regel keine Buchungsgebühr von ihrer Kundschaft. Bei E-Domizil kommt es darauf an: Die meisten Angebote sind gebührenfrei. Kommen die Objekte indessen z. B. von anderen Agenturen, können Bearbeitungsgebühren fällig werden, die dann im Endbetrag deutlich ausgewiesen sind.

(21.11.2022, rp)

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