Reiserecht
Vorverlegung des Rückflugs in die Nacht unzumutbar
Wenn der Reiseveranstalter den Rückflug in die Nacht vorverlegt, kann der Urlauber den Vertrag kündigen - ihm steht dann die Rückzahlung der Anzahlung, die Erstattung der Versicherungsprämie und eine Entschädigung zu, das...