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Arbeitsrecht Urlaubsanspruch ist an die Erben vererbbar

Urlaubsanspruch besteht über den Tod hinaus. Das zeigt eine Urteil des Arbeitsgerichts Berlin Aktenzeichen (56 Ca 10968/15).

Es entschied entgegen der bisherigen Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts und folgte dem Europäischen Gerichtshof (C-118/13), der bereits im Juni 2014 im Sinne der Hinterbliebenen urteilte. Vor dem Berliner Gericht ging es um die Klage von Erben einer Frau, die bei ihrem Tod noch einen Urlaubsanspruch von 33 Tagen hatte. Die Richter urteilten, dass den Erben dafür durchaus eine Abgeltung zusteht.

(08.12.15, tdt)

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