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Pauschalreisende können ihre Reisen kostenlos stornieren, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen

Pauschalreisende können ihre Reisen kostenlos stornieren, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen

CORONA Hier gibt es die besten Infos

In diesen Tagen der Coronakrise erreichen uns sehr viele Fragen, vor allem zum Thema Reisestornierung. Rechtliche Beratung dürfen wir allerdings nicht machen. Zu Ihrer Information stellen wir im Folgenden die wichtigsten Regelungen vor, die Ihnen helfen können, die eigene rechtliche Situation einzuschätzen.

Pauschalreisen

Pauschalreisende können ihre Reisen kostenlos stornieren, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, die die Durchführung erheblich beeinträchtigen. Eine gravierende Veränderung im Reiseablauf kann ein Grund auf eine kostenlose Stornierung sein, eine Reisewarnung des Auswärtigen Amtes ist es auf jeden Fall. Bei Corona kommt es derzeit darauf an, wie weit die gebuchte Leistung in der Zukunft liegt. Die gegenwärtige Reisewarnung gilt zunächst bis zum 30.4.20. Beginnt die Reise erst später, man will aber auf jeden Fall stornieren, gibt es zwei Möglichkeiten: Man wartet ab, ob die Reisewarnung verlängert wird, um kostenlos stornieren zu können. Oder man storniert jetzt schon und trägt die Stornokosten – denn frühzeitiges Stornieren ist meist billiger.

Individualreisen

Individualreisende, die eine Reiseleistung, z. B. Flug oder Hotel, einzeln selbst gebucht haben, müssen auf Kulanz hoffen.

Flug: Wer nur einen Flug gebucht hat, hat keinen Anspruch auf kostenfreie Stornierung. Die Airline hat das Ticket erst zu erstatten, wenn der Flug gestrichen wird. Rechtlich ungeklärt ist, ob man kostenfrei stornieren kann, wenn man am Zielort in Quarantäne müsste. Viele Airlines bieten derzeit kulante Stornobedingungen und Umbuchungsregelungen an. Informieren Sie sich auf der Website des Anbieters.

Unterkunft: Hat das Hotel weiterhin geöffnet, hat man normalerweise keinen Anspruch auf Rückerstattung, weil das Risiko der Anreise beim Kunden liegt. Es gibt aber Reiserechtler, die die Meinung vertreten, dass auf Grund der gegenwärtigen Lage die Geschäftsgrundlage erlischt und eine kostenfreie Stornierung ausnahmsweise zulässig ist.

► Auf www.REISE-PREISE.de informieren wir Sie über die aktuelle Entwicklung mit Hinblick auf die Coronakrise.

► Ausführlichere rechtliche Informationen liefert online z. B. – das Europäische Verbraucherzentrum Deutschland: www.evz.de/reisen-verkehr/reiserecht/coronavirus.html
– das Reiserechts-Portal von Prof. Dr. Führich: https://reiserechtfuehrich.com/

► Wenn Sie sich zur Durchsetzung Ihrer Ansprüche an einen spezialisierten Anwalt in Ihrer Nähe wenden wollen, finden Sie diesen in der Anwaltsdatenbank der Deutschen Gesellschaft für Reiserecht: www.dgfr.de/anwaltsdatenbank

(06.04.2020, rp)

 
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