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Eine Zeitzugabe von zweieinhalb Stunden reicht manchmal nicht

 

Eine Zeitzugabe von zweieinhalb Stunden reicht manchmal nicht

Flug verpasstReisende sollten früh genug in den Urlaub aufbrechen

Rail-and-Fly-Reisende sollten bei der Anreise zum Flughafen einen Zeitpuffer einplanen.

Denn wer den Flieger verpasst, trägt die Kosten für ein Ersatzticket sonst selbst. Dass auch eine Zeitzugabe von zweieinhalb Stunden manchmal nicht aussreicht, zeigt ein Urteil aus Frankfurt. Trotz einer Zugverspätung von 103 Minuten bei der Anreise muss ein Touristenpaar aus Würzburg die Kosten für einen verpassten Flug selbst tragen. Die Kläger seien schlicht zu spät losgefahren, urteilte das Amtsgericht Frankfurt in einer veröffentlichten Entscheidung. Die Touristen hätten für die im Flugpreis enthaltene Bahnfahrt eine Verbindung wählen müssen, die mindestens drei Stunden vor Abflug den Flughafen fahrplanmäßig erreicht. Darauf habe der Veranstalter auch hingewiesen, stellte das Gericht fest. Die Reisenden hatten hingegen nur einen Puffer von rund zweieinhalb Stunden eingebaut und wegen der Bahn-Verspätung letztlich das Check-In zum Flug um fünf Minuten verpasst. Die Kosten für Ersatztickets und eine Hotelübernachtung müssen sie nun selbst tragen. Grundsätzlich könne der Veranstalter auch für das mit der Reise verkaufte Rail&Fly-Ticket haftbar gemacht werden, befanden die Richter. Im Einzelfall hätten aber die Kläger mögliche Verspätungen im Bahnverkehr einkalkulieren müssen.


(28.05.2018, dpa)
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